Nachdem der Bundestag am 20. April 2023 das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen hat, hat der Bundesrat dem Gesetz am 12. Mai 2023 zugestimmt. Mit dem Gesetz soll der Einbau intelligenter Messsysteme unbürokratisch und schneller möglich sein.
Der Einbau intelligenter Messsysteme bedarf künftig keiner Freigabe mehr durch das BSI. Die Hersteller am Markt erfüllen mittlerweile die notwendigen hohen Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit. Die bestehenden Auflagen werden mit dem Gesetz ausgebaut mit präzisen Vorgaben zu Speicherungen, Löschungen und Anonymisierung.
Als weiteres wesentliches Element regelt das Gesetz, dass der Rollout sofort mit bereits zertifizierten Smart-Metern starten kann. Die Messstellenbetreiber dürfen dabei bestimmte Funktionen der Smart Meter später per Anwendungsupdate bereitstellen. Der EU-rechtlich vorgesehene Mindest-Funktionsumfang muss jedoch von Anfang an garantiert werden.
Bis 2030 sollen Smart Meter flächendeckend in Haushalten und Unternehmen zum Einsatz kommen. Das Gesetz sieht daher einen Rolloutfahrplan mit verbindlichen Zielen bis zum Jahr 2030 vor. Ab 2025 ist der Einbau von intelligenten Messsystemen verpflichtend für Verbraucher mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh bis 100.000 kWh sowie Anlagenbetreiber ab 7kW bis 100 kW installierter Leistung. Bis 2030 sollen alle diese Abnehmer schrittweise mit Smart-Metern ausgestattet werden. So müssen bis Ende 2025 mindestens 20 %, bis Ende 2028 mindestens 50 % und bis Ende 2030 mindestens 95 % dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein. Auch Verbraucher mit einem geringeren Verbrauch können jedoch den Einbau eines intelligenten Messsystems verlangen.
Spätestens ab 2025 sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Smart-Meter nutzen, von dynamischen Tarifen profitieren. Daher müssen Stromversorger ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Mithilfe des Smart Meters können Verbraucher ihr Verbrauchsverhalten analysieren und ihren Stromverbrauch in kostengünstige Zeiten mit hoher Erzeugung verlagern.
Die Kosten für ein intelligentes Messsystem für Privathaushalte und Kleinanlagenbetreiber werden auf 20 € pro Jahr gedeckelt. Dafür werden die Netzbetreiber stärker an den Kosten beteiligt.
Damit die Novellierungen in Kraft treten können bedarf es nun noch der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.
Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel