Der Bundestag hat einen Antrag zu einem Verbot von Gas- und Stromsperren abgelehnt. Zuvor wurde gefordert, Energieversorgern Stromsperren und Gassperren aufgrund von Zahlungsunfähigkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verbieten. Millionen Menschen könnten sich ihre Energierechnungen nicht mehr leisten, darum müsse es sofort verboten werden, dass Menschen, die in Zahlungsschwierigkeiten sind, Strom oder Gas in ihrer Wohnung abgeschaltet wird, so die Argumentation. Die Ablehnung wurde unter anderem damit begründet, dass die Kosten von Strom- und Gassperren bei den Energieversorgern hängen bleiben, allen voran bei den 900 Stadtwerken. Den Stadtwerken würde so die wirtschaftliche Grundlage entzogen. Daneben wurde betonte, dass die auf den Weg gebrachten Entlastungspakete verhindern sollen, dass es überhaupt erst zu den Strom- und Gassperren kommt und Stadtwerke und Versorger [...]
Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz, Amprion, Tennet und TransnetBW haben die Übertragungsnetzentgelte für 2023 veröffentlicht. Diese sind erstmals für alle vier Regelzonen einheitlich, wie es 2018 per Verordnung beschlossen wurde. Mit Hilfe des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung sollen die Netzentgelte auf dem Niveau des Vorjahres stabilisiert werden. Auf dieser Basis liegen die vorläufigen durchschnittlichen Netzentgelte im nächsten Jahr bei 3,12 Cent pro Kilowattstunde. Da das Gesetz noch nicht vorliegt, gelten die jetzt veröffentlichen Zahlen noch als vorläufig. Bis auf den Netzbetreiber Tennet steigen damit in allen Netzgebieten die Transportkosten für Strom. Bei Amprion fällt die Anhebung am drastischsten aus: Hier beliefen sich die Entgelte im laufenden Jahr auf 2,94 Cent/kWh. Ohne die Zuschüsse müssten Abnehmer deutlich höhere Netzentgelte zahlen. Dann wären die Entgelte voraussichtlich um 250 Prozent [...]
Am 05. September 2022 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ein weiteres Papier zum Umgang mit geschützten und nicht geschützten Letztverbrauchern im Fall einer Gasmangellage veröffentlicht. Demnach müssen auch geschützte Gaskunden in der Notfallstufe der Gaskrisenplanung mit Einschränkungen rechnen. "Geschützte Kunden genießen keinen absoluten Schutz", so die BNetzA in dem Papier. Sie behält sich vor, im Notfall in ihrer Rolle als Bundeslastverteiler auch geschützten Kunden Anweisungen zur Reduktion des Gasverbrauchs zu erteilen. Allein der "lebenswichtige Bedarf" solle auf keinen Fall eingeschränkt werden. Den Auftrag dazu leitet die BNetzA aus den Vorgaben des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) ab. Was lebenswichtiger Bedarf ist, ist nicht konkret ausformuliert. Als Beispiel werden in dem Papier lediglich die privaten Pools und Saunen genannt, deren Beheizung mit Gas allerdings ohnehin [...]
Die Bundesregierung hat am 24.08.2022 weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Dabei geht es um Energieeinsparungen sowie den bevorzugten Transport von Kohle und Öl über die Schiene. Die zwei vom Bundeskabinett gebilligten Energieeinsparverordnungen beinhalten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung für die öffentliche Verwaltung, für Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass vertragliche Regelungen in Mietverträge, die eine Mindesttemperatur vorsehen, seitens der Mieter suspendiert werden können, bestimmte Heizarten für Schwimm- und Badebecken verboten werden, Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden vorgegeben werden, [...]
Die vom Bundesgesetzgeber in unterschiedlichen Geschwindigkeiten auf den Weg gebrachten und am 8. Juli vom Bundesrat final beschlossenen umfangreichen energierechtlichen Neureglungen sind am heutigen Tag im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit treten die überwiegenden Regelungen des sog. Osterpakets am folgenden Tag, also am 29.07.2022, in Kraft. Das Osterpaket gliedert sich in insgesamt fünf Teilpakete auf: Der Gesetzentwurf zu „Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor“ enthält ein umfassendes Paket mit Änderungen des EEG 2021, des EEG 2023 (Inkrafttreten zum 01.01.2023), des KWKG sowie die Einführung des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG). Der Gesetzentwurf zur „Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ [...]
Die EU-Kommission hat in ihrem „Safe-Gas-for-a-save-Winter“-Paket einen Gas-Notfallplan mit Sparempfehlungen an die Mitgliedstaaten vorgestellt. Sollte der nicht ausreichen, will sie die Staaten per Dringlichkeitsverordnung zum Sparen verpflichten. Die Dringlichkeitsverordnung, die die EU-Behörde auf Grundlage des Notfallartikels 122 des EU-Vertrags entworfen hat und die sie mit der Unzulänglichkeit der Gasversorgungssicherheitsverordnung aus dem Jahre 2017 (Gas SOS) begründet, soll für den Fall wirken, dass die im Plan empfohlenen Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt werden oder reichen. Die Verordnung soll zwei Jahre lang in Kraft sein. Sie sieht vor, dass die EU-Kommission einen EU-weiten Gasnotstand ausrufen kann. In diesem Fall sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Gasnachfrage zwischen dem 1. August 2022 und 31. März 2023 um 15 Prozent im Vergleich zum [...]