Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet in §17 EnEfG Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh/a zur Auskunft bezüglich Abwärme. Bereits im Dezember 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Aussetzung der Frist zu entsprechenden Meldungen angekündigt. Nunmehr hat das BAFA neue Informationen in diesem Zusammenhang veröffentlicht. Die gesetzlich normierte Plattform für Abwärme ist ab sofort verfügbar. Hier geht’s zur Plattform. Daneben ist die Frist zur Übermittlung von Informationen nach §§ 17 Abs. 2 Satz 1 i.V.m 20 Abs. 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldvorschrift nach § 9 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für 12 Monate ausgesetzt, mithin bis zum 01.01.2025. Dies bedeutet, dieses Jahr ist eine entsprechende Meldung nicht vorzunehmen. [...]
In dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Passage zur vorzeitigen Anhebung der Umsatzsteuer auf Erdgas- und Wärmelieferungen gestrichen. Formal läuft das Gesetzgebungsverfahren betreffend die verringerte Mehrwertsteuer noch, da sich der Bundesrat erst am 22. März mit der Thematik befassen wird. Dennoch steht seit Freitag fest, dass die frühzeitige Erhöhung des Umsatzsteuersatzes nicht kommen wird. Damit endet der verringerte Umsatzsteuersatz wie geplant Ende März 2024. Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel
Am 24. Januar 2024 hat die Bundesregierung die Verordnung über das Herkunftsnachweisregister beschlossen. Konkretisiert wurden nun Vorgaben zur Ausstellung, Anerkennung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen, die zur Einrichtung und zum Betrieb des Herkunftsnachweisregisters für Gas und des Herkunftsnachweisregisters für Wärme oder Kälte notwendig sind. Die Verordnung setzt die Vorgaben der EU nach Artikel 19 der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen für die Erzeugung von Gas, Wasserstoff, Wärme oder Kälte um. Das Ziel der Einführung des Herkunftsnachweisregisters für Gas, Wärme und Kälte ist dasselbe wie beim Strom-Herkunftsnachweisregister. Die Nachweise dienen der Dokumentation des erneuerbaren Anteils am gelieferten Gas, Wärme oder Kälte, gegenüber den Endkunden. Dadurch wird mehr Transparenz durch Informationen geschaffen und ein [...]
Die KWK-Branche atmet aufgrund der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs auf und freut sich auf mehr Rechtssicherheit für im Bau befindliche KWK-Anlagen. Der EuGH hat am 24. Januar 2024 durch Urteil festgestellt, dass die Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz keine staatliche Beihilfe darstellt. Grund für das Urteil war eine Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die Europäische Kommission. Die Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen bestimmten Centbetrag für erzeugte Kilowattstunden. Nur Anlagen, welche eine Leistungsgröße zwischen 500 kW bis einschließlich 10 MW haben, müssen in Wettbewerb treten und an den jährlich stattfindenden Ausschreibungen teilnehmen, um einen Zuschlag zu erhalten. Gestemmt wird die KWK-Förderung durch die Abwälzung der Kosten auf die Kunden (KWKG-Umlage). Die KWKG-Umlage ist Teil des Strompreises und wird auf [...]
Mit der TR-03109-5 veröffentlichte das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) neben den bereits bestehenden Standards, Weiterentwicklungen zur sicheren Anbindbarkeit von CLS-Komponenten an ein Smart-Meter-Gateway (SMGW) welche am 01. Januar 2024 in Kraft getreten sind. Die TR-03109-5 umfasst relevante Schritte für die Steuerung an Netzanschlusspunkten und die Erfassung von Verbrauchsmessgeräten im Submetering. Ein SMWG mit integriertem Sicherheitsmodul stellt in jedem intelligenten Messsystem (iMSys) den Sicherheitsanker und funktionalen Kern dar. Um eine kommunikative Anbindung von technischen Einrichtungen an das SMGW und dessen Schnittstelle zu ermöglichen, nutzen iMSys Kommunikationsadapter. Bei einer solchen kommunikativen Anbindung muss jedoch auch die Cybersicherheit beachtet werden. Daher entwickelte das BSI mit der TR-03109-5 Mindestanforderungen an diejenigen Kommunikationsadapter im HAN des SMGW, die eine sichere [...]
Im Jahr 2021 wurde § 7c EnWG eingeführt, wodurch eine Vorgabe der Strombinnenmarktrichtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. In § 7c EnWG wird seitdem geregelt, wer zukünftig die Ladeinfrastruktur für die E-Mobilität errichten und betreiben darf. Danach gilt die Grundregel, dass Netzbetreiber kein Eigentum an Ladepunkten haben dürfen und diese weder entwickeln, verwalten noch betreiben dürfen. Allerdings hat der Gesetzgeber von der in der Strombinnenmarktrichtlinie vorgesehenen Befugnis zu Ausnahmeregelungen Gebrauch gemacht. In Abweichung von der Grundregel, dürfen danach Netzbetreiber in ihrem Netzgebiet unter bestimmten Bedingungen Ladepunkte besitzen und betreiben. Voraussetzung ist jedoch, dass nach Durchführung eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsverfahrens durch eine kommunale Gebietskörperschaft ein regionales Marktversagen festgestellt worden ist und die BNetzA die Errichtung und den [...]