Für Batterien sind neue EU-Vorgaben in Kraft getreten – die Batterieverordnung der EU (BattV) wurde am 28.07.2023 im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt nach einer Wartezeit von 20 Tagen am 17.08.2023 in Kraft. Nach einer weiteren Frist von 6 Monaten wird sie am 18.02.2024 direkt in allen EU-Mitgliedsländern Geltung erlangen. Die bisherigen nationalen Gesetze bleiben erwartungsgemäß erhalten, müssen aber mit den neuen Vorgaben der BattV harmonisiert werden.

 

Die BattV ersetzt die Batterierichtlinie 2006/66/EG. Sie ist ein Eckpfeiler des European Green Deals und soll die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz verbessern. Im Rahmen der BattV werden erstmals Batterien entlang des gesamten Lebenszyklus reguliert.

 

Die BattV hat erhebliche Auswirkungen auf Hersteller, Importeure, Exporteure und Händler aus der Batterieindustrie und enthält insbesondere Vorgaben in Bezug auf die Nachhaltigkeit, die Leistung, die Sicherheit und das Recycling sowie die weitere Nutzung (Second Life) von Batterien. Daneben werden Informationspflichten für Endnutzer und Wirtschaftsakteure festgelegt. Die BattV schreibt daher Sammel- und Recyclingquoten für sämtliche Batterien vor und sieht die schrittweise Einstellung der Verwendung nicht wiederaufladbarer Batterien vor. Daneben soll die Konzeption und Fertigung von Batterien darauf ausgerichtet sein, ihre Leistung, Haltbarkeit und Sicherheit zu optimieren und ihren Umweltfußabdruck zu verringern.

 

Bereits die bisherige EU-Richtlinie hat zwischen Geräte-, Industrie- und Fahrzeugbatterien unterschieden. Durch die BattV wird diese Unterscheidung weiter aufgegliedert, nämlich in: Gerätebatterien, Starterbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel, Elektrofahrzeugbatterien und Industriebatterien.

 

 

Ansprechpartner: Jill-Emmy Vaupel