Schon seit einigen Jahren erfreut sich die Stiftung als alternative Gesellschaftsform insbesondere auch ohne gemeinnützige Ausrichtung in Form der Familienstiftung einer zunehmenden Beliebtheit. Nun hat der Gesetzgeber soeben ein neues Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechtes in Deutschland beschlossen.
Damit wird nun das Stiftungszivilrecht, das bisher auch in den 16 Stiftungsgesetzen der Bundesländer geregelt ist, vereinheitlicht und abschließend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Praktisch relevant ist die Reform nicht nur für zukünftig errichtete, sondern auch für bestehende Stiftungen.
Das Gesetz wird im Wesentlichen am 01.07.2023 in Kraft treten und ist dann insoweit ausdrücklich auf alle bestehenden Stiftungen anzuwenden (ein Jahr später als noch im Regierungsentwurf vorgesehen). Damit sollen Stiftungen „ausreichend Zeit“ haben, um ihre Satzungen anzupassen und sich auf das neue Stiftungszivilrecht einzustellen.
Mit Inkrafttreten der wesentlichen Regelungen am 01.07.2023 und der Anwendung auf alle dann bestehenden Stiftungen wird die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts mehr Rechtssicherheit erhalten und damit als Rechtsform noch attraktiver werden. Die bundesgesetzliche Vereinheitlichung und abschließende Regelung des Stiftungszivilrechts im BGB ist der Startpunkt dafür.
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wird dann ein öffentliches Stiftungsregister eingeführt, in dem sich alle Stiftungen anmelden und umfangreiche Informationen samt ihrer Satzung hinterlegen müssen. Damit soll insbesondere die „Transparenz über Stiftungen“ verbessert werden. In jedem Fall müssen Stiftungen nun dringend ihre Satzungen mit dem zukünftig geltenden Recht abgleichen, Änderungsbedarf identifizieren und Satzungsänderungen planen, gleich ob diese Änderungen im Einzelfall notwendig oder nur zweckmäßig sind, sei es stiftungszivilrechtlich, oder auch im Hinblick auf das ab 2026 öffentlich einsehbare Stiftungsregister.
Denken Sie momentan über die Gründung einer Familienstiftung nach oder sind für eine bereits bestehende Stiftung verantwortlich? Dann informieren wir Sie gerne in unserem Online-Kurzseminar am 17.11.2021 eingehender zu diesem Themenbereich und geben Ihnen einen Überblick zur Gesellschaftsform der Stiftung und den Gesetzesänderungen:
GESELLSCHAFTSRECHT — Die Familienstiftung als alternative Gesellschaftsform für Familienunternehmen
Agenda:
- Die rechtsfähige Stiftung
- Stiftungszweck, Stiftungsvermögen, Stiftungsorganisation
- Gestaltung der Satzung, Organe der Stiftung
- Genehmigung der Stiftung, Aufsicht und Verwaltung
- Auflösung der Stiftung
- Die Familienstiftung als Sonderform
- Steuerfolgen der Familienstiftung
- Neuregelungen ab 01.07.2023
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Ansprechpartner: Rechtsanwalt Peter Pichl,Steuerberaterin Marina Bobikov