Die Gasbeschaffungsumlage wurde durch die Gaspreisanpassungsverordnung (GasPrAnpV) vom 08.08.2022 eingeführt. Mit der „Verordnung zur Aufhebung der GasPrAnpV“ vom 03.10.2022 wurde diese nun aufgehoben. Danach wird die GasPrAnpV rückwirkend zu ihrem Inkrafttreten am 09.08.2022 aufgehoben.
Der Mechanismus der saldierten Preisanpassung nach § 26 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) und die damit verbundene Gasbeschaffungsumlage ist dadurch außer Kraft gesetzt. Durch das Gesetz zur „Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“, welches ebenfalls am 08.10.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, wurden jedoch die §§ 27 und 28 EnSiG gestrichen, jedoch nicht der § 26 EnSiG.
Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel