Die EU-Kommission hat in ihrem „Safe-Gas-for-a-save-Winter“-Paket einen Gas-Notfallplan mit Sparempfehlungen an die Mitgliedstaaten vorgestellt. Sollte der nicht ausreichen, will sie die Staaten per Dringlichkeitsverordnung zum Sparen verpflichten. Die Dringlichkeitsverordnung, die die EU-Behörde auf Grundlage des Notfallartikels 122 des EU-Vertrags entworfen hat und die sie mit der Unzulänglichkeit der Gasversorgungssicherheitsverordnung aus dem Jahre 2017 (Gas SOS) begründet, soll für den Fall wirken, dass die im Plan empfohlenen Maßnahmen von den Mitgliedsstaaten nicht umgesetzt werden oder reichen. Die Verordnung soll zwei Jahre lang in Kraft sein. Sie sieht vor, dass die EU-Kommission einen EU-weiten Gasnotstand ausrufen kann. In diesem Fall sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die Gasnachfrage zwischen dem 1. August 2022 und 31. März 2023 um 15 Prozent im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre desselben Zeitraums zu reduzieren. Der Verordnungsvorschlag soll schon am 26. Juli bei einem Sonder-Energieministerrat verhandelt werden.
Die im Gas-Notfallplan empfohlenen Maßnahmen sollen die Mitgliedsstaaten sofort umsetzen und entsprechend ihren Notfallplänen bis Ende September aktualisieren. Der Plan enthält mehrere Maßnahmen. Dazu gehört die Umstellung auf andere Brennstoffe in der Industrie und Stromproduktion. Der „Fuel Switch“ darf ausnahmsweise staatlich subventioniert werden. Weitere Empfehlungen betreffen Anreize für Nachfrageverzicht von industriellen Großverbrauchern mittels Auktionen. Auch unterbrechbare Gaslieferverträge, eine verpflichtende Senkung der Heiztemperaturen in öffentlichen Gebäuden und Einkaufszentren sowie an die geschützten Privatverbraucher gerichtete Bewusstseinskampagnen werden genannt.
Halt machen sollen die nationalen Behörden auch nicht vor Privathaushalten, denen als „schutzbedürftige Verbraucher“ laut EU-Gas-SOS-Verordnung der Gashahn eigentlich nicht zugedreht werden darf. So streng will die EU-Kommission diese Verordnung aber nicht mehr ausgelegt sehen. So könnten Mitgliedsstaaten kritischen Gaskraftwerken Vorrang über bestimmte geschützte Gruppen einräumen. Auch kritischen Industrien, etwa in den Bereichen Lebensmittel, Verteidigung, Gesundheit oder Abfallwirtschaft, soll künftig Vorrang eingeräumt werden können.
Ansprechpartnerin: Sarah Schweizer