In dem Entwurf des Wachstumschancengesetzes hat der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag die Passage zur vorzeitigen Anhebung der Umsatzsteuer auf Erdgas- und Wärmelieferungen gestrichen.
Formal läuft das Gesetzgebungsverfahren betreffend die verringerte Mehrwertsteuer noch, da sich der Bundesrat erst am 22. März mit der Thematik befassen wird. Dennoch steht seit Freitag fest, dass die frühzeitige Erhöhung des Umsatzsteuersatzes nicht kommen wird.
Damit endet der verringerte Umsatzsteuersatz wie geplant Ende März 2024.
Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel