Bundeswirtschaftsministerium legt Gesetzentwurf für Tarifspaltung in der Grund- und Ersatzversorgung vor
Die Bundesregierung wurde nun endlich aktiv und hat einen Gesetzentwurf zur Neuordnung der Grund- und Ersatzversorgung vorgelegt. Damit sollen zugleich massenhafte Kündigungen bei Energielieferanten erschwert und die Preisgestaltung in der Grund- und Ersatzversorgung neu geregelt werden. Lieferanten sollen die Beendigung ihrer Tätigkeit künftig drei Monate im Voraus anzeigen - und zwar sowohl gegenüber Kunden als auch gegenüber der Bundesnetzagentur. Die Behörde soll bessere Aufsichtsmöglichkeiten erhalten und etwa jederzeit Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Unternehmen verlangen dürfen. Vorgesehen sind zudem Bußgelder, wenn ein Energielieferant seine Verpflichtungen nicht erfüllt, ohne einen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Jährlich wird die Bundesnetzagentur zudem eine Liste mit allen Unternehmen veröffentlichen, die die Belieferung eingestellt haben. Die Bundesregierung reagiert damit auf Vorfälle in jüngster Vergangenheit. Lieferanten [...]