Gesetzliches Preisanpassungsrecht nach dem EnSiG
Die Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG), die im Mai den Bundesrat passierte, werden unter anderem weitreichende Möglichkeiten einer Treuhand und Enteignung von Unternehmen mit kritischer Infrastruktur geschaffen. Daneben gibt das EnSiG den Lieferanten zukünftig unter anderem ein einseitiges Preiserhöhungsrecht gegenüber ihren Kunden, falls sie wegen fehlender Gasmengen teuer am Markt nachkaufen müssen. Es bestehen daneben verfassungsrechtliche Bedenken gegenüber den neuen Regelungen des EnSiG. Daher ist eine grundsätzliche Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht wohl sinnvoll, um juristisch zu prüfen, inwieweit der Staat überhaupt auf Marktmechanismen zur Sicherung der Energieversorgung setzen darf. Dabei ist auch zu bedenken, dass fraglich ist, ob der Gesetzgeber zulässigerweise ein gesetzliches Preisanpassungsrecht in dieser Form regeln durfte. Insbesondere da eine Reihe der Regelungen in den Grundversorgungsverordnungen (GVV) sowie im [...]