Neues Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) bringt weitreichende Änderungen und Handlungsbedarfe
Am 17.8.2021 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt ab dem 1.1.2024 in Kraft und sieht neben den wohl wichtigsten Änderungen im Bereich der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) auch Änderungen für Personenhandelsgesellschaften (KG, oHG), die stille Gesellschaft und Vereine vor. Die Praxis darf sich darüber freuen, dass die Rechtslage nun nicht mehr aus jahrelanger Rechtsentwicklung in Schrifttum und Rechtsprechung herausgearbeitet werden muss. Das MoPeG reformiert das Recht der Personengesellschaften grundlegend und passt es an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs an. Exemplarisch seien hier zunächst nur einige wichtige und praxisrelevante Änderungen für die GbR genannt: Die Rechtsfähigkeit der GbR ist in der Rechtsprechung anerkannt. Nunmehr wird sie auch gesetzlich verankert: Je nachdem, ob die GbR nach [...]