Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 17. September 2021 Änderungen an der Ladesäulenverordnung beschlossen. Demnach müssen neue, öffentlich zugängliche Ladesäulen ab Juni 2023 über EC-Kartenleser verfügen. Die Länderkammer stimmte damit für die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen. Diese sollen das spontane Laden erleichtern. Unter anderem müssen neue Ladepunkte künftig über eine Schnittstelle verfügen, mit der Standortinformationen wie der aktuelle Belegungsstatus übermittelt werden können. Für viele Diskussionen hatte die nun geltende Auflage gesorgt, die Ladesäulenbetreiber ab 1. Juni 2023 verpflichtete, an neu verbauten Säulen die Möglichkeit zum bargeldlosen Bezahlen via EC- oder Kreditkarte sicherzustellen. Dazu müssen sie entsprechende Lesegeräte installieren, die den wirtschaftlichen Betrieb der Ladesäulen aber noch schwieriger machen könnte. Eine in den Ausschüssen der Länderkammer diskutierte Kompromisslösung, die eine Bezahlung über mobile Webseiten ermöglichen sollte, wurde wieder verworfen.
Die Ladesäulenverordnung ist ebenso wie das am 21. Juli 2021 In-Kraft getretene Schnellladegesetz Teil des Masterplans Ladeinfrastruktur, mit dem die Bundesregierung gemeinsam mit Automobilindustrie und Energiewirtschaft den Hochlauf der Elektromobilität fördern will.
Mit der Zustimmung des Bundesrates kann die Bundesregierung die Verordnung nun wie geplant verkünden. Sie tritt zum großen Teil am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft. Die Vorschriften zu den Bezahlsystemen gelten allerdings erst ab 1 Juni 2023.