Die Deutsche Emissionshandelsstelle hat eine browserbasierte Plattform für die neue Pflicht der CO2-Berichterstattung fertiggestellt. Seit dem 11. Mai ist eine Registrierung möglich, ab dem 16. Mai wird die Datenerfassung zu den Emissionsbericht und den Bericht zur Benennung der Einlagerer starten. Bis zum 31. Juli müssen Unternehmen nach § 7 Abs. 1 Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG), die seit Anfang 2021 dem Nationalen Emissionshandel unterliegen, ihren ersten Emissionsbericht einreichen oder alternativ einen Dienstleister benennen.
Vom nationalen Emissionshandel sind die Sektoren Wärme und Verkehr erfasst. Sogenannte Inverkehrbringer, darunter Gaslieferanten oder Gewerbeunternehmen, müssen für jede Tonne CO2 derzeit einen Preis von 30,00 € zahlen. In diesem Jahr sind allerdings noch Erleichterungen vorgesehen: Ein Überwachungsplan für die ausgestoßenen Emissionen und eine Verifizierung mittels Gutachter sind noch keine Pflicht. Die Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) ist gem. § 14 BEHG für die Kontrolle zuständig und muss auch den späteren Überwachungsplan gem. § 6 BEHG genehmigen. Bei Ordnungswidrigkeiten sind laut § 22 BEHG Bußgelder bis zu einem fünfstelligen Eurobereich möglich.
Während im europäischen Emissionshandel die Kundenzahl der Behörde noch begrenzt war, hat sich diese durch den nationalen Emissionshandel etwa verdreifacht. Daher hat die DEHSt ein neues System entwickeln lassen. Für die Nutzung der neuen Plattform sei aus Sicherheitsgründen ein Kartenlesegerät mit zugehöriger Signaturkarte erforderlich. Für kleinere Unternehmen reiche ein einziger Zugang aus, betonte sie. Denn meist sei ohnehin nur ein Mitarbeiter für die Emissionsberichterstattung verantwortlich. Für größere Unternehmen und Dienstleister hält die Behörde dagegen Superuser-Lizenzen bereit. Für die pünktliche Abgabe eines Emissionsberichts reicht das digitale Sendeprotokoll als Nachweis aus.
Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel