Lieferantenwechsel in 24 Stunden kommt zum 01.06.2025
Die relevanten Abläufe für den Stromlieferantenwechsel sind in den GPKE-Festlegungen der Bundesnetzagentur festgelegt, wobei § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) die rechtliche Grundlage bildet. Bisher durfte der gesamte Prozess für den Lieferantenwechsel maximal drei Wochen in Anspruch nehmen. Ab dem 01.06.2025 wird jedoch eine schnellere Abwicklung gefordert. Zu diesem Zweck wurde in § 20a Abs. 1 EnWG folgender Satz ergänzt: „Ab dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden vollzogen und an jedem Werktag möglich sein.“ Diese Ergänzung im EnWG erfolgte jedoch nicht erstkurzfristig, sondern wurde durch das „Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben und zur Regelung reiner Wasserstoffnetze im Energiewirtschaftsrecht“ am 27.01.2021 eingeführt. Die neue, schnellere Wechselfrist entspricht dabei den Vorgaben aus Art. 12 Abs. [...]