Bundesrat stimmt Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) zu
Nachdem der Bundestag bereits das GEIG beschlossen hat, stimmte nun auch der Bundesrat dem Gesetz zu. Nun muss der Bundespräsident das Gesetz noch unterzeichnen, bevor dieses in Kraft treten kann. Das Gesetz setzt eine Vorgabe aus der Gebäuderichtlinie zum Ausbau von Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden um und hat zum Ziel, unter Wahrung der Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität in Gebäuden zu beschleunigen. Für Wohngebäude bedeutet dies: Bei einem Neubau mit mehr als 5 Stellplätzen und im Falle einer größeren Renovierung von Bestandsgebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen ist jeder Stellplatz mit Leerrohren für Elektrokabel auszustatten. Für Nichtwohngebäude bedeutet dies: Bei einem Neubau mit mehr als 6 Stellplätzen [...]