Tiktak, die Uhr läuft – zum 31. März wird das Messkonzept „scharf gestellt“
Die Strommengenabgrenzung im EEG hat die letzten Jahre nicht nur die Unternehmen stark gefordert – auch der Gesetzgeber, die Bundesnetzagentur und die Übertragungsnetzbetreiber kamen durch unzählige Novellierungen durchaus ins Schwitzen. Den „Grundstein“ legte der Gesetzgeber mit dem Energiesammelgesetz im Jahr 2018. Zentrale Neuregelung war die Einführung einer Verpflichtung zur Erfassung der Strommengen mittels mess- und eichrechtskonformer Messeinrichtung. Für die Vergangenheit - bis einschließlich für die im Jahr 2020 verbrauchten Strommengen - wurden jedoch noch Schätzungen zugelassen, sofern bis spätestens zum 01.01.2021 ein den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Messkonzept erstellt und umgesetzt wird (§ 104 Abs. 10 EEG 2017). Nachdem die Bundesnetzagentur dann recht zügig bereits im Juli 2019 ein Konsultationspapier zur Auslegung der neuen gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht hat, ließ der [...]