BNetzA startet Festlegungsverfahren zu steuerbaren Verbrauchern
Die Bundesnetzagentur will Verteilnetzbetreibern eine weitreichende Regelung sogenannter steuerbarer Verbraucher wie Ladestationen oder Wärmepumpen ermöglichen. Allerdings dürfen Eingriffe nur erfolgen, wenn messtechnisch nachweisbar eine Überlastung des entsprechenden Netzstranges droht. Das geht aus einem Eckpunktepapier hervor, das die Behörde nun im Rahmen eines Festlegungsverfahrens zur Konsultation gestellt hat. Die Festlegung steht im Zusammenhang mit der Neufassung des Paragrafen 14a EnWG, der den Umgang mit steuerbaren Verbrauchern regelt und schon seit Längerem auf eine Reform wartet. Diese stößt die Bundesnetzagentur mit dem Festlegungsverfahren an. Nur so viel steuern wie unbedingt nötig In dem Eckpunktepapier konstatiert die Bundesnetzagentur zunächst, dass der Hochlauf von Wärmepumpen und Elektrofahrzeugen die Verteilnetze absehbar vor "große Herausforderungen" stelle. Daher bedürfe es "des Instruments der Steuerung durch den Verteilnetzbetreiber". [...]