Der Strompreis besteht zu über 50% aus Abgaben, Umlagen und Steuern. Eine dieser Umlagen ist die § 19 StromNEV-Umlage. Diese dient der Refinanzierung der Privilegierungen von individuellen Netzentgelten und ist über den Strompreis von allen Letztverbrauchern zu tragen. Im Jahr 2020 betrug die § 19 StromNEV-Umlage 0,358 ct/kWh und steigt in 2021 nun auf 0,432 ct/kWh. Letztverbraucher mit einem Stromverbrauch von mehr als 1.000.000 kWh je Abnahmestellen können jedoch Privilegierungen in Anspruch nehmen. Für diese verringert sich die § 19 StromNEV-Umlage für die Strommengen, die 1.000.000 kWh übersteigt, im Jahr 2021 auf 0,050 ct/kWh (Letztverbrauchergruppe B). Eine weitere Privilegierung ist u.a. für Letztverbraucher des produzierenden Gewerbes vorgesehen, deren Stromkosten im vorangegangenen Geschäftsjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben (Letztverbrauchergruppe C). Für diese verringert sich die Umlage für die 1.000.000 kWh übersteigende Strommenge auf 0,025 ct/kWh.

 

Um die Privilegierungen in Anspruch zu nehmen ist jedoch eine entsprechende Meldung der Strommengen an den Anschlussnetzbetreiber erforderlich. Diese hat spätestens zum 31.03.2021 für das Vorjahr zu erfolgen. Wichtig ist dabei, dass nur die von dem Unternehmen selbst verbrauchte Strommenge privilegiert werden kann. Stromverbräuche Dritter, wie beispielsweise Dienstleister, fremdbetriebene Kantinen oder Baustrom auf dem Betriebsgelände müssen von der Strombezugsmenge des Unternehmens abgezogen werden und dürfen nicht in die privilegierungsfähige Gesamtstrommengen miteinbezogen werden. Die Abgrenzung erfolgt nach den Maßstäben des EEG 2021 zum Messen und Schätzen, wie es in § 62a ff EEG 2021 niedergelegt ist. Demnach gibt es auch hier Bagatellregelungen, wie bspw. Stromverbräuche von weniger als 3.500 kWh jährlich, die nicht abzugrenzen sind. Abgrenzungsrelevante Drittverbräuche dürfen für die Meldung zum 31.03.2021 noch geschätzt werden; ab dem 01.01.2022 ist jedoch ein Messkonzept erforderlich, dass eine mess- und eichrechtskonforme Messung umsetzt.