Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) verpflichtet in §17 EnEfG Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von über 2,5 GWh/a zur Auskunft bezüglich Abwärme.
Bereits im Dezember 2023 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Aussetzung der Frist zu entsprechenden Meldungen angekündigt.
Nunmehr hat das BAFA neue Informationen in diesem Zusammenhang veröffentlicht.
Die gesetzlich normierte Plattform für Abwärme ist ab sofort verfügbar. Hier geht’s zur Plattform.
Daneben ist die Frist zur Übermittlung von Informationen nach §§ 17 Abs. 2 Satz 1 i.V.m 20 Abs. 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldvorschrift nach § 9 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für 12 Monate ausgesetzt, mithin bis zum 01.01.2025.
Dies bedeutet, dieses Jahr ist eine entsprechende Meldung nicht vorzunehmen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel