Die von der Regierung eingesetzte Prüfbehörde PwC für die Energiepreisbremsen verfügt nun über eine eigene Homepage. Diese ist hier abrufbar.

 

Im Sommer sind außerdem Regelungen für atypische Minderverbräuche in Kraft getreten. Danach kann ein zusätzlicher Entlastungsbetrag zum Ausglich atypischer Minderverbräuche beantragt werden. Beantragt werden kann diese zusätzliche Entlastung, wenn der Verbrauch in 2021 infolge der Corona-Maßnahmen oder der Flutkatastrophe um min. 40 % geringer war als in 2019. Die Frist zur Antragstellung ist am 30.09.2023 abgelaufen. Die Prüfbehörde hat nun jedoch mitgeteilt, dass das Fristversäumnis bei Anträgen, die bis einschließlich zum 31.10.2023 eingehen, nicht beanstandet wird.

 

Ansprechpartnerin: Jill-Emmy Vaupel