Am 16. August 2023 hat das Bundeskabinett zur Verwirklichung seiner ehrgeizigen Ausbauziele bis 2030 das Solarpaket I verabschiedet. Dieses umfassende Maßnahmenpaket wurde nach intensiven Konsultationen mit Branchenvertretern entwickelt und setzt die strategischen Leitlinien der im Mai 2023 vorgestellten Photovoltaikstrategie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) in konkrete Schritte um, über die wir an dieser Stelle bereits berichtet haben.

 

Die zentrale Zielsetzung des Solarpakets I liegt in der beschleunigten Installation von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen und Dächern sowie der Förderung der Bürgerbeteiligung. Hierzu werden verschiedene Ansätze verfolgt, die eine breite Palette von Maßnahmen abdecken.

 

Der erste Schwerpunkt betrifft die Bürgerbeteiligung am Photovoltaikausbau. Dazu werden bürokratische Hürden für die Inbetriebnahme von Balkonsolaranlagen abgebaut. Die bisher erforderliche Meldung beim Netzbetreiber wird abgeschafft, stattdessen genügen wenige, leicht verständliche Angaben im Marktstammdatenregister. Die Nutzung von Balkon-PV-Anlagen wird erleichtert, etwa durch die Ermöglichung des Betriebs mit einem Schutzkontaktstecker.

 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Vereinfachung und Ausweitung der Mieterstromförderung. Diese wird nicht nur auf PV-Anlagen an oder auf Wohngebäuden beschränkt bleiben, sondern sich auch auf gewerbliche Gebäude und Nebenanlagen erstrecken. Zudem wird die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung eingeführt, die eine eigenständige Herangehensweise für die direkte Nutzung von PV-Strom darstellt und das Konzept des Mieterstroms ergänzt.

 

Der zweite Schwerpunkt liegt auf dem Ausbau von Photovoltaik auf Gewerbedächern. Hier werden Barrieren zur Direktvermarktung abgebaut. Des Weiteren ist vorgesehen, dass nur noch solche Anlagen zusammengefasst werden, die am selben Netzverknüpfungspunkt hängen. So werden unsachgemäße Ergebnisse, wie es sie in der Vergangenheit gab, vermieden. Beispielsweise wurden Leistungsgrenzen in der Vergangenheit überschritten, wenn sich bereits auf dem Nachbargebäude Photovoltaik befand.

 

Bei den Freiflächenanlagen zielt das Gesetz auf eine Erweiterung der Förderkulisse ab. So wird es im Hinblick auf die benachteiligten Gebiete künftig anstelle einer Opt-in-  eine Opt-out-Regelung geben, von der jedoch erst Gebrauch gemacht werden kann, wenn eine Schwelle von 1% der landwirtschaftlichen Fläche (ab 2031: 1,5%). Die Präzisierung der Festlegungen im EEG sorgt dafür, dass mindestens die Hälfte der Photovoltaikanlagen auf, an oder in Gebäuden installiert werden soll.

 

Besondere Aufmerksamkeit gilt auch der Biodiversitäts-PV, die eine umweltverträgliche Ausführung von Freiflächen-PV ermöglichen soll. Dieses Konzept sieht eine schonende Flächenpflege vor, die zur Förderung der Artenvielfalt beiträgt.

 

Es wird außerdem eine eigene Kategorie für die besonderen PV-Anlagen eingeführt Agri-PV, Parkplatz-PV, Floating-PV und Moor-PV, die eine effiziente Mehrfachnutzung von Arealen ermöglichen. Diese Anlagen konkurrieren nicht mehr mit herkömmlichen Solarparks um Marktprämien. Das Segment wird schrittweise erweitert und kann bis zu 3000 MW pro Jahr umfassen.

 

Agri-PV-Anlagen mit vertikal ausgerichteten Modulen oder Ständern über 2,10 Metern erhalten bei extensiverer Bewirtschaftung einen Bonus. Voraussetzungen hierfür sind eine 20%ige Reduzierung der Stickstoffdüngung, Verzicht auf Herbizide und 5% Flächenanteil für Blühstreifen oder Altgrasstreifen.

 

Zu den weiteren Maßnahmen zählen die Beschleunigung von Netzanschlüssen bis 30 kW, die Vereinfachung der Direktvermarktung bis 25 kW und die Möglichkeit zur Förderung von Gebäuden im Außenbereich. Das Repowering von Aufdach-PV-Anlagen wird ermöglicht, und Sanktionen bei technischen Problemen sollen zeitlichen Spielraum zur Behebung bieten.

 

Am 28.09.2023 veranstalten wir ein Webinar zum Solarpaket I. Wir laden Sie herzlich ein, sich dort ausführlich über sämtliche Neuerungen zu informieren.

 

Ansprechpartner: Fernando Horn