Die Bundesregierung hat am 24.08.2022 weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung beschlossen. Dabei geht es um Energieeinsparungen sowie den bevorzugten Transport von Kohle und Öl über die Schiene.
Die zwei vom Bundeskabinett gebilligten Energieeinsparverordnungen beinhalten konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung für die öffentliche Verwaltung, für Unternehmen und private Haushalte. Neben der Einsparung von Gas sind auch Maßnahmen vorgesehen, die den Stromverbrauch senken sollen.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) gilt ab dem 1.9.2022 und hat eine Dauer von 6 Monaten. Zu den Maßnahmen gehört beispielsweise, dass vertragliche Regelungen in Mietverträge, die eine Mindesttemperatur vorsehen, seitens der Mieter suspendiert werden können, bestimmte Heizarten für Schwimm- und Badebecken verboten werden, Maßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Nichtwohngebäuden vorgegeben werden, die empfohlene Mindesttemperatur für Büros auf 19 Grad gesenkt wird, Ladentüren und Eingangssysteme im Einzelhandel geschlossen zu halten sind und Gas- und Wärmelieferanten verpflichtet sind, mehr und detaillierter über private Energiesparmaßnahmen zu informieren.
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung durch mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) gilt ab dem 1.10.2022 und hat eine Geltungsdauer von 24 Monaten. Letztere bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats. Zu den mittelfristigen Maßnahmen gehört u.A. eine Pflicht zu Heizungsprüfung und -optimierung. Daneben werden Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 10 Gigawattstunden (GWh) pro Jahr ab dem 1. Oktober verpflichtet, wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen durchzuführen. Diese Verpflichtung gilt für Unternehmen, die bereits ein Energieaudit – also eine Analyse ihrer Verbräuche und ihrer Einsparpotentiale – nach den Vorgaben des Energiedienstleistungsgesetzes durchgeführt haben. Kurzfristige Maßnahmen, die hier in Frage kommen: Austausch von Beleuchtungen mit LED, Optimierungen von Arbeitsabläufen und technischer Systeme, z.B. Druckluftsystemen. Auch Unternehmen sind dazu verpflichtet, den hydraulischen Abgleich vorzunehmen sowie ineffiziente Heizungspumpen auszutauschen.
Die Energieeinsparverordnungen dienen zugleich auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union.
Mit der Verordnung für den Vorrang für Energietransporte auf der Schiene (Energiesicherungstransportverordnung – EnSiTrV) will die Bundesregierung den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherstellen. Die Rechtsverordnung basiert auf der Grundlage des novellierten Energiesicherungsgesetzes (§ 30) und wird auf sechs Monate befristet. Sie sieht vor, dass Energieträgertransporte per Bahn und der schienengebundene Transport von Großtransformatoren bei Gefährdung des sicheren und zuverlässigen Betriebs der Elektrizitätsversorgung und bei Gefährdung des Betriebs von Raffinerien und der Mineralölversorgung Vorrang bei der Nutzung des Schienennetzes haben sollen. Dabei geht es um Transporte von Erdöl und Erdölerzeugnissen sowie von festen, flüssigen und gasförmigen Energieträgern. Großtransformatoren sind Kernelemente für Energieversorgungsnetze, die sich wegen ihrer Größe nur auf der Schiene transportieren lassen. Bei Ausfall oder Zerstörung von Transformatoren ist ein schneller Ersatz bzw. eine schnelle Reparatur notwendig, um die Sicherheit und Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems zu gewährleisten.
Die im Kabinett verabschiedeten Energieeinsparverordnungen dienen zugleich auch als Beitrag zur Umsetzung der Einsparvorgaben der Europäischen Union. Angesichts der von Russland künstlich verursachten Gasknappheit haben sich die EU-Staaten verpflichtet, ihren Gasverbrauch ab August dieses Jahres, um mindestens 15 % zu verringern – im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch der letzten fünf Jahre. Deutschland, das über die letzten Jahre besonders abhängig von russischem Gas war, muss seinen Gasverbrauch demnach um 20 % senken.
Ansprechpartnerin: Sarah Schweizer