Bei der Bundesnetzagentur sind mittlerweile über 50.000 Ladepunkte gemeldet.

Insgesamt haben bei der Bundesnetzagentur über 3.500 Betreiber Ladeeinrichtungen gemeldet. Die größten 50 Betreiber betreiben etwa die Hälfte aller Ladepunkte. Die meisten Betreiber haben weniger als zehn Ladeeinrichtungen und stellen Ladeinfrastruktur häufig lokal zur Verfügung z.B. im Einzelhandel oder am Unternehmenssitz.

Insgesamt sind mittlerweile ca. 1,5 GW öffentliche Ladeleistung installiert (Vorjahresmonat 1,1 GW). Auch der Anteil an Schnellladepunkten steigt kontinuierlich an und beträgt aktuell 14,9 Prozent (Vorjahresmonat 13,6 Prozent). Die durchschnittliche verfügbare Leistung pro Ladepunkt beträgt aktuell 29,8 kW und die Anzahl an sehr schnellen Ladepunkten ab 150 kW hat sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt (2.936 12/2021; 1.385 12/2020).

Öffentlich zugängliche Ladepunkte müssen technische Mindestanforderungen einhalten (§ 3 LSV). Um die Einhaltung dieser Anforderungen gemäß der Ladesäulenverordnung überprüfen zu können, sind Betreiber zur Anzeige ihrer Ladeinfrastruktur bei der Bundesnetzagentur verpflichtet (§ 5 LSV).

Die Ladesäulenverordnung ermöglicht keine vollumfängliche Erhebung aller öffentlich zugänglichen Ladepunkte. Normalladepunkte, mit Inbetriebnahme vor dem 17. März 2016, sowie Ladepunkte mit bis zu 3,7 kW Ladeleistung werden nicht erfasst. Für Betreiber von öffentlich zugänglichen Ladepunkten, die nicht von der Anzeigepflicht erfasst werden, besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Meldung. Von den aktuell der Bundesnetzagentur gemeldeten Ladepunkten basieren etwa 3.500 Ladepunkte auf solchen freiwilligen Meldungen.

Zu den Neuerungen durch die zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung, die am 01.01.2022 in Kraft treten, lesen Sie in unserem nächsten Blog zur E-Mobilität.

 

Ansprechpartner: Jill-Emmy Vaupel