Nachdem bereits in zahlreichen Bundesländern eine Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen gesetzlich verankert wurde, hat nun auch der Bund das Thema im Koalitionsvertrag aufgegriffen. Auf Seite 56 des Koalitionsvertrages zwischen SPD, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP heißt es:
„Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll dies verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden.“
Weiter ist hier schon Baden-Württemberg – dort sind bereits ab dem 1. Mai kommenden Jahres bei gewerblichen Neubauten Solaranlagen anzubringen. Zudem müssen private Hausbesitzer vom 1. Januar 2023 an auch bei grundlegenden Dachsanierungen PV-Anlagen einbauen lassen.
In der Zeitschrift „Energiewirtschaftlichen Tagesfragen“ berichtet Rechtsanwältin Sarah Schweizer über den Stand der Umsetzung der Solarpflicht in den Bundesländern und gewährt Einblick in sich abzeichnende Konfliktfelder und Fragen etwa im Zusammenhang mit Mieterstrommodellen.
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